| Von Fall zu Fall auch gerne unterwegs |
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Seit Oktober 2006 bin ich selbstständig tätig. Größten Wert lege ich auf eine persönliche Betreuung meiner Mandanten. Häufig fahre ich zu meinen Mandanten, um deren eng gefasstem Terminplan entgegenzukommen. Ebenso gerne empfange ich Sie natürlich auch in meiner Kanzlei, z. B. für einen ersten Kontakt oder eine Besprechung ohne besonderes Aufsehen. Meine Zulassung als Rechtsanwältin gilt für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland. Ich gehöre der Rechtsanwaltskammer Frankfurt an.
Selbstverständlich gelten die üblichen berufsrechtlichen Regelungen gemäß:
- BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
- BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
- Fachanwaltsordnung
- RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- CCBE – Berufsregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft
- EuRAG – Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main führte als erste deutsche Rechtsanwaltskammer ein "Amtliches Prüfsiegel" zum Nachweis der erfüllten Pflicht zur Fortbildung ein. Dieses Prüfsiegel wird nach einem strengen Anforderungsschema vergeben, und zwar für drei Jahre. |
Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main führte als erste deutsche Rechtsanwaltskammer ein "Amtliches Prüfsiegel" zum Nachweis der erfüllten Pflicht zur Fortbildung ein. Dieses Prüfsiegel wird nach einem strengen Anforderungsschema vergeben, und zwar für drei Jahre.